Arbeiten in der CH

Die folgenden Tipps helfen Personen aus dem Ausland schnell in der Schweiz Fuss zu fassen.

  • Habe ich einen CH-Pass? Einen EU-Pass?
  • Muss dies zuerst beantragt werden?
  • Für die Aufenthaltsbewilligung / Arbeitsbewilligung benötigst Du von der emineo Seite nur den Arbeitsvertrag.
  • Bei Fragen zu den genauen Formalitäten der Bewilligungserteilung (wo genau beantragen, welches Formular ausfüllen, wie lange dauert es etc.) kannst Du Dich an die zuständigen kantonalen Behörden (abhängig davon, in welchem Kanton Du leben wirst) wenden. Die Kontaktdaten der Migrationsämter findest Du unter folgendem Link
  • Viele Infos hier und hier
  • Du solltest dich innert 14 Tagen nach Einreise, jedoch spätestens vor Deinem ersten Arbeitstag bei der für den Wohnort zuständigen Einwohnerkontrolle zur Regelung des Aufenthalts anmelden.
  • Du erhältst Deinen Ausländerausweis ca. vier Wochen nach Deiner Anmeldung beim Einwohnermeldeamt.
  • Sende bitte eine Kopie an Human Resources.
  • Von Gesetztes wegen muss jeder in der Schweiz wohnhafte Bürger eine Krankenversicherung abschliessen. Jede Versicherung muss jeden Bürger (unabhängig der Vorerkrankungen) in die Grundversicherung aufnehmen.
  • Wie möchte ich versichert sein? Basispakete? Spezielle Wünsche? Freie Arztwahl usw.?
  • Hier ein Vergleichsdienst, der verschiedenen Varianten prüft:
  • Nach Stellenantritt bin ich durch die Firma für Unfall versichert
  • Als ausländische/r Arbeitnehmer/-in bist Du quellensteuerpflichtig. Die Steuern werden Dir direkt vom Lohn in Abzug gebracht.
  • Für die Berechnung Deines Nettolohnes hilft Dir der ETH Lohnrechner

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